Informationen zur Schulform

Informationen zur Ausbildungsstruktur im Vorkurs, in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase

Die Ausbildung am Abendgymnasium ist durch die ,,Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK)‘‘ vom 2.5.2005 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Für den Vorkurs und die Einführungsphase am Braunschweig- Kolleg sind folgende Reglungen verbindlich:

Vorkurs

In den Vorkurs kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschullabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat. Für jeden Vorkurs wird eine Vorkurskonferenz eingerichtet, die feststellt, ob der Vorkurs erfolgreich abgeschlossen ist.

Den Vorkurs hat erfolgreich abgeschlossen, wer

  1. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von besser als 3,4 erreicht,
  2. In einer Fremdsprache, wenn diese neu zu lernen ist, mindestens ausreichende Leistungen nachweist und
  3. In jedem der in Nummer 1 und 2 genannten Fächer mindestens die Note ,,ausreichend‘‘ erhalten hat.

Wer den Vorkurs nicht erfolgreich abgeschlossen hat, kann diesen einmal wiederholen.

Einführungsphase

 

Fächer

Wochenstunden

 

Pflicht-unterricht

Deutsch

5

Englisch

5

Mathematik

5

Kunst oder Musik

2

Werte und Normen

2

 

Wahlpflicht- unterricht

Zwei Gesellschaftswissenschaften aus Geschichte, Politik- Wirtschaft

4

Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)

6 bzw. 4

Zweite Fremdsprache

6

Wahl- Unterricht1)

Weitere Fächer (z.B. Darstellendes Spiel), Unterricht zum Ausgleich von Kenntnisdefiziten; Projekte; Arbeitsgemeinschaften2)

je 2

  • Wahlunterricht ist für mindestens ein Schuljahr zu belegen.
  • Die Fächer sind im Allgemeinen zweistündig zu belegen. Unterricht zum Ausgleich von Kenntnisdefiziten soll insbesondere für die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik angeboten werden. Arbeitsgemeinschaften sind einstündig anzubieten.

Fremdsprachen-verpflichtung

(1)

1Wer in die Einführungsphase des Kollegs eintreten will, muss Kenntnisse in der Fremdsprache Englisch besitzen, die dem Anforderungsniveau des Sekundarabschluss I – Hautschulabschluss entsprechen. 2Wer die Sprachkenntnisse nach Satz 1 nicht besitzt, muss die Fremdsprache Englisch im Vorkurs belegt und mindestens mit ausreichender Leistung abgeschlossen haben.

1Wer bei der Aufnahme in die Einführungsphase Kenntnisse nachweist, die

  1. In einer ersten Fremdsprache mindestens den Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 entsprechen sowie
  2. In einer zweiten Fremdsprache mindestens dem Anforderungsniveau eines vierjährigen aufsteigenden Unterrichts entsprechen, wenn die Leistung in der Fremdsprache am Ende des letzten Schuljahres mit mindestens ,,ausreichend‘‘ bewertet worden sind,

ist verpflichtet, in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase durchgehend am Unterricht in einer dieser Fremdsprachen teilzunehmen. 2Diese Teilnahmeverpflichtungen entfällt, wenn eine weitere Fremdsprache gewählt wird und die Belegungsverpflichtungen nach Absatz 4 erfüllt werden.

1Wer bei der Aufnahme in die Einführungsphase Kenntnisse in der Fremdsprache Englisch auf dem Anforderungsniveau nach Absatz 1 Satz 1 nicht nachweist, aber am Vorkurs im Fach Englisch erfolgreich teilgenommen hat, ist verpflichtet, am Unterricht in der Fremdsprache Englisch in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase durchgehend teilzunehmen. 2Dabei darf in der Qualifikationsphase kein Schulhalbjahr mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

1Wer bei der Aufnahme in die Einführungsphase nicht Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 nachweist, muss vom Beginn der Einführungsphase an am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilnehmen, und zwar

  1. Bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase im Umfang von mindestens zwölf Halbjahreswochenstunden, im Abendgymnasium unter Einschluss eines Schulhalbjahres im Vorkurs verteilt auf mindestens drei, im Kolleg verteilt auf mindestens zwei Schulhalbjahre, wobei die Leistung am Ende der Einführungsphase mit mindestens 5 Punkten bewertet worden sein müssen, oder
  2. In der Einführungsphase und dem ersten Schuljahr der Qualifikationsphase im Umfang von mindestens sechzehn Halbjahreswochenstunden, wobei in den beiden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen mindestens 10 Punkte, dabei im zweiten Schulhalbjahr mindestens 5 Punkte erreicht werden müssen, oder
  3. In der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgehen, wobei in der Qualifikationsphase kein Schulhalbjahr mit 0 Punkten abgeschlossen werden darf.

2Außerdem ist in der Einführungsphase am Unterricht in der ersten Fremdsprache durchgehen teilzunehmen.

1Wer vor der Aufnahme in das Kolleg eine ausländische Schule besucht hat, kann seine Verpflichtungen zur ersten oder zweiten Fremdsprache in einer von den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 abweichenden Weise erfüllen, wenn in einer ersten oder zweiten Fremdsprache dadurch ein den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 gleichwertiges Sprachniveau gewährleistet wird.

2Die Entscheidung trifft die Schule.

Versetzung in die Qualifikationsphase

Bei einem Wechsel der Fächer ist die Beurteilung in dem Fach zugrunde zu legen, in das gewechselt worden ist. Versetzt wird man, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Das ist in der Regel der Fall, wenn man

  1. In allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens 5 Punkte oder
  2. In nur einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach 1 bis 4 Punkte und in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens 5 Punkte erreicht hat.

Sind die Leistungen in mehr als einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach mit weniger als 5 Punkten bewertet worden, so können diese Leistungen wie folgt ausgeglichen werden:

Bei mindestens mit 5 Punkten bewerteten Leistungen in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern können ausgeglichen werden:

  1. Mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten bewertete Leitungen in zwei Pflicht- oder Wahlpflichtfächern, darunter höchstens in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen, durch mit mindestens 6 Punkten bewertete Leitungen in zwei Ausgleichsfächern in der Weise, dass jeweils im Durchschnitt des Faches und des Ausgleichsfaches mindestens 5 Punkte erreicht werden, oder
  2. Mit 0 Punkten bewertete Leistungen in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach, jedoch nicht in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen, durch mindestens 10 Punkte bewertete Leitungen in einem Ausgleichsfach oder durch mit 8 oder 9 Punkten bewertete Leitungen in zwei Ausgleichsfächern.

Ausgleichsfach kann nur ein Fach sein, für das höchstens eine Wochenstunde weniger vorgeschrieben ist als für das Fach, in dem die Leistungen ausgeglichen werden sollen. Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden.

Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt wurde, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. In Härtefällen, welche der/die Kollegiat*in nicht zu vertreten hat, kann die Schule Ausnahmen von dieser Reglung zulassen.

Organisation der Qualifikationsphase

Die Wahl ist zu treffen zwischen

  • Dem sprachlichen Schwerpunkt mit den Fächern Englisch und Deutsch,
  • Dem mathematischen-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt mit einer Naturwissenschaft und Mathematik,
  • Dem gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt mit den Fächern Geschichte oder Politik-Wirtschaft,
  • Dem musisch-künstlerischen Schwerpunkt mit den Fächern Kunst und Deutsch oder Kunst und Mathematik.

Über mit den Schwerpunkten verbundene Belegungs- und Prüfungsverpflichtungen sowie die genauere Ausgestaltung des Unterrichts und die Struktur des Fächerangebots in der Qualifikationsphase erhalten Sie im Laufe der Einführungsphase rechtzeitig detaillierte Informationen.

In diesem Zusammenhang sei jedoch schon auf einige grundsätzliche Reglungen hingewiesen

  • In der Qualifikationsphase muss jede*r Kollegiat*in fünfstündige (P1, P2, P3) und dreistündige Fächer (P4, P5, weitere Kurse) belegen.
  • Die Prüfungsfächer müssen vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase gewählt werden und müssen in der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr belegt worden sein.
  • In den ersten vier Prüfungsfächern findet eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt.
  • Die Kernfächer Deutsch, Englisch (bzw. die zweite Fremdsprache) und Mathematik müssen unabhängig vom gewählten Schwerpunkt durchgängig belegt werden.

Die Qualifikationsphase schließt mit dem Abitur ab. Es ist aber auch möglich, mit Ergebnissen aus zwei Schulhalbjahren die allgemeine Fachhochschulreife zu erhalten. Näheres dazu erfahren Sie von Ihren Tutor*innen und der Koordinatorin.

Leistungsbewertung (Details s. §8 VO-AK)

Im Vorkurs wird die Leistung je Schulhalbjahr mit einer Note der sechsstufigen Notenskala von sehr gut bis ungenügend bewertet. In der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase wir die Leistung der Schülerin oder des Schülers in jedem Fach je Schulhalbjahr mit 0 bis 15 Punkten bewertet. Den Punkten sind wie folgt Noten zugeordnet:

Bei der Note

,,sehr gut‘‘                15, 14 oder 13 Punkte,

,,gut‘‘                           12, 11 oder 10 Punkte,

,,befriedigend‘‘      09, 08 oder 07 Punkte,

,,ausreichend‘‘       06, 05 oder 04 Punkte,

,,mangelhaft‘‘        03, 02 oder 01 Punkte,

,,ungenügend‘‘      00 Punkte.